Eigenheimer Rechtschutz (Wohnungs- und Grundstücks – Rechtschutz) wichtiger denn je…

Mitglieder des Eigenheimervereins Neuaubing und Umgebung e. V. sind automatisch auch bei unserem Partner, dem Eigenheimerverband Bayern angemeldet und versichert.

Die Leistungen sind im Mitgliedsbeitrag inkludiert, Sie haben folgenden umfassenden Rechtsschutz:

Sprechzeiten der Rechtsberatung

Telefonische Beratung:

Montag – Donnerstag   08.00 Uhr – 11.30 Uhr
    13.00 Uhr – 16.00 Uhr

Freitag
   
08.00 Uhr – 11.30 Uhr

Seit dem 1. Januar 2022 besteht eine ARAG Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung für Objekte, für die eine Mitgliedschaft im Eigenheimerverein Neuaubing und Umgebung e. V. besteht.

Durch das Eigentum an Immobilien, einem Schrebergarten oder einem unbebauten Grundstück ergeben sich nicht selten Konflikte mit Nachbarn, Behörden oder anderen Parteien. Um trotz aller Überraschungen dabei entspannt zu bleiben, können Sie ab Januar 2022 auf die Leistungen der ARAG SE zurückgreifen.

Versichert sind die inländischen Objekte, für die eine Mitgliedschaft im Eigenheimerverein Neuaubing und Umgebung e.V. besteht. Diese können sein:

  • ein Haus- oder Wohneigentum mit bis zu vier Wohnungen, wenn das Mitglied das Anwesen selbst bewohnt/mitbewohnt,
  • bis zu drei Wohnungen, wenn das Mitglied das Anwesen nicht selbst bewohnt,
  • eine Eigentumswohnung,
  • ein selbst genutztes Wochenendhaus oder eine selbst genutzte Ferienwohnung, wenn diese vom Mitglied oder dessen Angehörigen ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden,
  • ein Schrebergarten oder
  • ein unbebautes Grundstück.

Handelt es sich um eine Wohnungseigentumsgemeinschaft gibt es eine besondere Regelung. Hier ist das genannte Sondereigentum versichert, nicht die Eigentümergemeinschaft selbst.

Die Garagen, Stellplätze und dergleichen, die zum versicherten Objekt gehören und von dem dort wohnenden Mitglied selbst genutzt werden, sind mitversichert.

Gleiches gilt für das Eigentum oder Miteigentum an Privatstrassen oder Zuwegen, die der Erschließung der versicherten Immobilie dienen.

Welche Leistungen können berechtigte Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Wohnungs- und Grundstückeigentümer für ein versichertes Objekt in Anspruch nehmen?

  • ARAG JuraTel
  • Mediationsverfahren
  • Rechtskostenschutz

Die ARAG leistet je Rechtsschutzfall bis 500.000 €.

Ausnahmen bestehen bei der Interessenwahrnehmung des Mitglieds im Zusammenhang mit nachbarschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen im Privatrecht sowie rechtlichen Auseinandersetzungen mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Hier ist die Versicherungssumme je Rechtsschutzfall 2.000 €.

Die ARAG trägt die Kosten des Mediators mit bis zu 500 € je Mediation beziehungsweise bis zu 1.000 € je Mitglied und Versicherungsjahr.

Grundsätzlich besteht im Rechtsschutzfall eine Selbstbeteiligung für das Mitglied in Höhe von 300 €. Bei nachbarschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen im Privatrecht beträgt diese abweichend 500 Euro je Rechtsschutzfall. Wird der Rechtsschutzfall dort schon im außergerichtlichen Bereich abgeschlossen, reduziert sich die Selbstbeteiligung des Mitglieds auf 350 €.

Ein Sonderfall besteht bei sogenannten Streitgenossenschaften, wenn Rechtsschutzfälle bei mehreren Mitgliedern eintreten, die auf der gleichen oder gleichartigen Ursache beruhen, in einem rechtlichen, zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang stehen und gegen identische Gegner gerichtet sind. Hier trägt die ARAG die Kosten bis zur Höhe der auf das Mitglied entfallenden Kosten, die für ein gemeinschaftliches Verfahren der Streitgenossenschaft entstehen würden. Die Selbstbeteiligung reduziert sich in diesem Fall je Mitglied um die Hälfte und entfällt ganz, wenn ein einziges Musterverfahren anstelle mehrerer Einzelverfahren durchgeführt wird.

Keine Selbstbeteiligungen entstehen bei der Nutzung von ARAG Juratel oder einer Mediation.

Der Versicherungsschutz stellt eine Grunddeckung dar und kann nicht alle denkbaren Versicherungsfälle umfassen.

So ist beispielsweise die Wahrnehmung rechtlicher Interessen auf Grund von Rechtsvorschriften, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung der Deutschen Einheit erlassen worden sind, nicht versichert.

Beispielsweise sind Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen sowie im Zusammenhang mit Neu- oder Umbau von Gebäuden oder Gebäudeteilen inklusive deren Finanzierung, dem Erwerb bzw. dem Verkauf von Immobilien vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Vertragsrechtliche Streitigkeiten sind ebenfalls nicht im Versicherungsumfang dieser Grunddeckung enthalten. Dieses sind beispielsweise Architektenverträge, Werkverträge oder Maklerverträge.

Die ARAG leistet keine Entschädigung, wenn für einen Rechtsschutzfall eine Leistung aus einer für das versicherte Mitglied bestehenden anderweitigen Rechtsschutzversicherung beansprucht werden kann.

Verbindlich für die vorgenannten Darstellungen sind die ausführlichen Regelungen des Gruppenvertrages zwischen dem Eigenheimerverband Bayern e.V. und der ARAG SE auf Grundlage der ARB 2016, den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und den sonstigen mit der Vereinbarung im Zusammenhang stehenden gesetzlichen Vorschriften.

Die dem Gruppenversicherungsvertrag zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen – die ARB 2016 – sind einsehbar.

Für die Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung bzw. des Mediationsverfahrens laden Sie sich bitte die nach­ste­hen­de Schadenanzeige/Deckungsanfrage herunter und senden diese vollständig ausgefüllt an den Eigenheimerverband Bayern e.V., Schleißheimer Str. 205a, 80809 München oder per Mail an info@eigenheimerverband.de
Die Geschäftsstelle des Eigenheimerverbandes gibt dann nach Prüfung der Mitgliedschaft Ihre Schadenanzeige frei und sendet diese an die ARAG.
Diese übernimmt zeitnah die weiteren notwendigen Schritte und Kommunikation zur Bearbeitung Ihres Rechtsfalles.


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